Die Teilnahme-Voraussetzungen für Abschleppunternehmen orientieren sich an den Vorgaben des Konzessionsgebers, z.B. der jeweiligen Landesbehörde
Beispiele hierfür sind:
- Vertragsabschluss zwischen dem Abschleppunternehmen und der GDV DL.
- Vorlage gültiger Gutachten für die Bereiche "Bergen und Abschleppen" und "Reparatur und Pannenhilfe" für das Abschleppunternehmen durch eine Gutachterorganisation (z.B. VBA e.V. und Kfz-Innung).
- Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Abschleppunternehmers sowie ggf. der Mitarbeiter.
- Eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft ist ganzjährig sicherzustellen.
- Eine unverzügliche Abwicklung der angenommenen Vermittlung mit fachkundigem Personal ist zu gewährleisten.
- Je nach Vermittlungsverfahren muss z.B. eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten, vom Eingang der Information beim Abschleppunternehmer bis zu seinem Eintreffen am Einsatzort, gewährleistet sein.
Hier können Sie sich die unterschiedlichen Richtlinien der Bundesländer herunterladen:
- Dokumente Abschleppzentrale Bayern (ABY)
- Dokumente Abschleppzentrale Baden-Württemberg (ABW)