Weitere Informationen und wichtige Fakten finden Sie hier:

Im Produktportal der GDV DL finden Sie alle für die Abschleppzentrale relevanten Dokumente und umfangreiches Informationsmaterial. Dazu ist eine kurze Anmeldung erforderlich. Bitte wählen Sie beim ersten Besuch die Benutzer-Gruppe "Hilfeleister" und das Interessengebiet "Abschleppzentrale" aus. Anschließend stehen Ihnen die Dokumente im Downloadbereich zur Verfügung.

http://pp.gdv-dl.de

AZ-Online ist eine Informationsplattform für die Polizei der jeweiligen Region, für die die GDV DL eine Abschleppzentrale betreibt.

Der Zugang zu diesem Portal ist der Polizei vorbehalten.

https://asz-portal.gdv-dl.de

Tel: 040 33449-1459

Info-Hotline Abschleppzentrale

In Bayern wenden wir die feste Gebietseinteilung an.

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  • Die Vermittlungen von Abschleppunternehmen richtet sich nach den Vorgaben der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB).
  • Auf Bundesautobahnen werden die Abschleppunternehmen berücksichtigt, die für einen Streckenabschnitt gelistet sind.
  • In Gemeinden werden die Abschleppunternehmen fest gelistet und bei der Vermittlung berücksichtigt, die in der entsprechenden Gemeinde ihren Betriebssitz haben. Sollte in einer Gemeinde kein Abschleppunternehmen ansässig sein, werden die Abschleppunternehmen der angrenzenden Nachbargemeinden gelistet. Sollte auch in den Nachbargemeinden kein Abschleppunternehmen ansässig sein, wird das Abschleppunternehmen gelistet, das die kürzeste Fahrtstrecke zur Gemeindegrenze hat.
  • Bei Erfüllung der Anforderungen durch mehrere Abschleppunternehmen erfolgt die Vermittlung im Reihumverfahren. Reihumverfahren bedeutet, dass das Abschleppunternehmen die Vermittlung erhält, bei dem die letzte Vermittlung am längsten zurückliegt.